Fragen & Antworten

Viele Fragen bekommen wir bei einer Neuanmeldung oft gestellt. Brennt auch Ihnen direkt eine Frage auf den Lippen? Vielleicht finden Sie in unserem FAQ Bereich schon die passende Antwort.

Was bedeutet Großtages­pflege bzw. GTP?

Die Großtagespflege (GTP) oder auch Kindertagespflege ist die zweiteilige Betreuung von Kindern durch Tagespflegepersonen (in der Regel Tagesmütter/-väter, aber auch Erzieher). Es gibt sie für Kinder verschiedener Altersstufen (0-14Jahre). Hauptsächlich werden aber sehr junge Kinder unter drei Jahren innerhalb einer familiären Struktur in einer kleinen Gruppe von festen Bezugspersonen betreut.

Wie sind die Öffnungs­zeiten und Schließzeiten?

Bei uns haben Sie die Möglichkeit Ihr Kind von Montag bis Donnerstag zwischen 7:00 und 16:00 Uhr und Freitag von 7:00 bis 13:00 Uhr betreuen zu lassen.

Wer kann die Betreuung in Anspruch nehmen?

Das Einzugsgebiet ist die Stadt Vechta. Wir bieten Platz zum Spielen, Lernen und Groß werden für bis zu 10 Kindern von 0 bis 14 Jahren an. Der Betreuungsschwerpunkt liegt bei Kindern zwischen 0 und 3 Jahren.
Jede Betreuungszeit wird individuell vereinbart.  Das Kind wird einer Tagespflegeperson fest zugeordnet; das ist im Betreuungsvertrag nachweisbar. Eine feste Vertretung im Falle von Krankheit/Urlaub etc. wird vereinbart. Eltern können mit der GTP einen Besichtigungstermin ausmachen. Bei großer Nachfrage wird eine Warteliste erstellt. Die Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes liegt bei der GTP.

Was für Kosten entstehen?

Maß­gebend ist die Satzung des Land­kreises Vechta über die Förderung von Kindern in Kinder­tages­pflege in der jeweils gültigen Fassung (siehe hierzu auch die Internet­seite des Land­kreises Vechta, Bürger­service). Ein Verpflegungs­zuschuss wird individuell ver­einbart und im Betreuungs­vertrag fest­gehalten. Hygiene und Pflege­produkte werden von den Eltern gestellt.
Das Jugendamt fördert die Betreuung von Kindern zwischen 0 und 3 Jahren, damit Sie sich auch als arbeitende Eltern beziehungsweise Alleinerziehende ohne entsprechende finanzielle Mittel die Betreuung leisten können.

Gibt es feste Betreuungs­zeiten oder kann ich mein Kind spontan betreuen lassen?

Gemeinsam mit der Tages­pflege­person besprechen Sie Ihre gewünschten Betreuungs­zeiten (im Ideal­fall direkt auf Ihre Arbeits­zeiten ab­gestimmt). Diese bildet die Grund­lage für die Betreuung. Hierbei stellt es kein Problem da, wenn Sie im Schicht­dienst arbeiten. Sobald Sie Ihren Dienst­plan haben, teilen Sie uns ihre Arbeits­zeiten mit, und wir bauen diese in unseren eigenen Plan mit ein.
Sie können jedoch leider nicht kurz­fristig anrufen, um eine spontane Betreuung zu ver­einbaren. Die zu Monats­anfang oder – ende fest­gelegten Zeiten müssen inner­halb des laufenden Monats ein­gehalten werden, und die im Ver­trag fest­gelegte Anzahl der Betreuungs­stunden dürfen dabei nicht über­schritten werden.